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   VG Bremen, 11.04.2011 - 5 V 2085/10   

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https://dejure.org/2011,73937
VG Bremen, 11.04.2011 - 5 V 2085/10 (https://dejure.org/2011,73937)
VG Bremen, Entscheidung vom 11.04.2011 - 5 V 2085/10 (https://dejure.org/2011,73937)
VG Bremen, Entscheidung vom 11. April 2011 - 5 V 2085/10 (https://dejure.org/2011,73937)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zusatzschild Bewohner frei - Einrichtung von Bewohnerparkzonen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Auszug aus VG Bremen, 11.04.2011 - 5 V 2085/10
    Bei Vorschriftzeichen handelt es sich aber um benutzungsregelnde Allgemeinverfügungen im Sinne des § 35 Satz 2 3. Alt. VwVfG und damit um Verwaltungsakte, gegen die in der Hauptsache die Anfechtungsklage zu erheben wäre (vgl. BVerwG NJW 2007, 340; NJW 2004, 698).

    Für den Antragsteller als einem Adressaten dieses belastenden Verbotes bedeutet dies die Bejahung der Antragsbefugnis, weil zumindest - ungeachtet der umfassenden Ausführungen des Antragstellers zu seiner rechtlichen Betroffenheit - eine Verletzung seines allgemeinen Freiheitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 GG in Betracht kommt (vgl. BVerwG, NJW 2004, 698; a.A. VG AQK., Urt. v. 27.07.2007 - 1 A 155/07).

  • BVerwG, 15.02.2000 - 3 C 14.99

    Anlieger; Anliegerverkehr; Schutz von Anliegern vor Verkehrslärm;

    Auszug aus VG Bremen, 11.04.2011 - 5 V 2085/10
    Mithin sind zum Verkehr aufgrund des Zusatzzeichens "Anlieger frei" auch alle Personen berechtigt, die zu einem Anlieger Beziehungen irgendwelcher Art unterhalten oder anknüpfen wollen (vgl. insoweit BVerwG, DVBl. 2000, 1611).
  • VG München, 27.03.2009 - M 23 K 08.3445

    Kein Anspruch auf Erteilung einer weiteren Ausnahmegenehmigung für einen größeren

    Auszug aus VG Bremen, 11.04.2011 - 5 V 2085/10
    Lediglich der räumliche Anwendungsbereich des § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 2 a StVO ist durch die Änderung der Vorschrift erweitert worden (vgl. VG München, Urt. v. 27.03.2009 - M 23 K 08.3445).
  • BVerwG, 28.05.1998 - 3 C 11.97

    Großflächige Anwohnerparkzone in Köln nicht zulässig

    Auszug aus VG Bremen, 11.04.2011 - 5 V 2085/10
    Zu diesem Begriff hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt (vgl. BVerwGE 107, 38), dass er weder im Straßenverkehrsgesetz noch in der Straßenverkehrsordnung definiert sei.
  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Auszug aus VG Bremen, 11.04.2011 - 5 V 2085/10
    Es kommt vielmehr darauf an, ob die konkrete Situation an einer bestimmten Stelle oder Strecke einer Straße eine das allgemeine Verkehrsrisiko erheblich übersteigende Gefahrenlage darstellt (vgl. BVerwG NJW 2001, 3139 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

    Auszug aus VG Bremen, 11.04.2011 - 5 V 2085/10
    Dass verkehrsbeschränkende Anordnungen in vielen Fällen von einer unübersehbaren Zahl von Verkehrsteilnehmern angefochten werden können, liegt in ihrer Natur als Massenverwaltungsakte begründet und weist keinen Zusammenhang mit der durch § 42 Abs. 2 VwGO zu vermeidenden Popularklage auf (vgl. BVerwGE 27, 181 ).
  • BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 189.87

    nicht benutzte Parkuhr - § 35 S. 2 VwVfG, Wegfahrgebot, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Auszug aus VG Bremen, 11.04.2011 - 5 V 2085/10
    Rechtsbehelfe gegen Ge- und Verbotszeichen haben mit Blick auf die Funktionsgleichheit mit unaufschiebbaren Anordnungen von Polizeivollzugsbeamten analog § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO auch keine aufschiebende Wirkung (vgl. BVerwG NVwZ 1988, 623).
  • VG Stade, 27.07.2007 - 1 A 155/07

    Anspruch eines Anliegers auf nahe gelegene Parkmöglichkeiten; Beschränkung der

    Auszug aus VG Bremen, 11.04.2011 - 5 V 2085/10
    Für den Antragsteller als einem Adressaten dieses belastenden Verbotes bedeutet dies die Bejahung der Antragsbefugnis, weil zumindest - ungeachtet der umfassenden Ausführungen des Antragstellers zu seiner rechtlichen Betroffenheit - eine Verletzung seines allgemeinen Freiheitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 GG in Betracht kommt (vgl. BVerwG, NJW 2004, 698; a.A. VG AQK., Urt. v. 27.07.2007 - 1 A 155/07).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2019 - 1 B 16.17

    Tempo 10-Zone in der Dircksenstraße in Berlin-Mitte aufgehoben

    Auch die vom Verwaltungsgericht herangezogene Referenzentscheidung des VG Bremen betraf nur ein Zusatzzeichen (Beschluss vom 11. April 2011 - 5 V 2085/10 - juris Rn 11).
  • VG Hamburg, 25.05.2018 - 2 K 7467/17

    Die Kombination aus einem Verkehrszeichen 314 (Parken), einem Zusatzzeichen für

    Dies setzt voraus, dass die Verkehrszeichen eindeutig, klar und bestimmt sind (vgl. VG Bremen, Beschl. V. 11.4.2011, 5 V 2085/10, juris Rn. 29).

    Allerdings ist unter dem Gesichtspunkt der hinreichenden Erkennbarkeit auch ein drittes Zusatzzeichen nicht zu beanstanden, wenn die durch die Zusatzzeichen getroffenen Ausnahmeregelungen trotz der Anzahl der Zeichen rasch erfasst werden können (VG Bremen, Beschl. v. 11.4.2011, a.a.O.) oder wenn - wie bei einer Regelung zum Parken - der Verkehrsteilnehmer genügend Zeit hat, mehrere Schilder auf ihren Regelungsgehalt zu überprüfen (VGH Mannheim, Urt. v. 20.1.2010, 1 S 484/09, juris Rn. 17).

  • VG Neustadt, 05.07.2017 - 4 L 603/17

    Betreiber eines Containerterminals im Hafen von Wörth wehrt sich mit Erfolg gegen

    Auch Gewerbetreibende und ihre Kunden gehören nach diesem Verständnis zu der Verkehrsteilnehmergruppe, die von der Regelung "Anlieger frei" erfasst werden (s. VG Bremen, Beschluss vom 11. April 2011 - 5 V 2085/10 -, juris).
  • VG München, 04.04.2012 - M 23 K 11.5428

    Parklizenzgebiet "..."; Kein Anspruch auf Erteilung einer Parklizenz als

    Dass diese Rechtsprechung noch - der damaligen Rechtslage entsprechend - zum Begriff des "Anwohners" in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung des § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 StVO ergangen ist, ist hierbei unerheblich, weil offensichtlich ist, dass die nachfolgende Ersetzung des Begriffs "Anwohner" durch den des "Bewohners" keinen Einfluss auf das Erfordernis des tatsächlichen Wohnsitzes im Gebiet haben sollte (vgl. VG München vom 27.3.2009 Az.: M 23 K 08.3445 - juris; vgl. auch VG Bremen vom 11.4.2011 Az.: 5 V 2085/10 - juris).
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Rechtsprechung
   VG Bremen, 07.04.2011 - 5 V 2085/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,37630
VG Bremen, 07.04.2011 - 5 V 2085/10 (https://dejure.org/2011,37630)
VG Bremen, Entscheidung vom 07.04.2011 - 5 V 2085/10 (https://dejure.org/2011,37630)
VG Bremen, Entscheidung vom 07. April 2011 - 5 V 2085/10 (https://dejure.org/2011,37630)
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Wird zitiert von ...

  • VG München, 19.04.2022 - M 23 E 21.6419

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einstweilige Anordnung auf

    Dies ergibt sich daraus, dass die letztlich der Verkehrsberuhigung dienenden und damit vor allem den Durchgangsverkehr ausschließenden Zeichen 260 StVO i.V.m. Zusatzzeichen 1020-30 StVO "Anlieger frei" (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO) nicht nur die Einfahrt für die Anlieger selbst, d.h. denjenigen Personen, die zum Betreten oder Benutzen eines im Sperrgebiet liegenden Grundstückes berechtigt sind, sondern auch Verkehr durch Dritte ermöglichen soll, die mit den Anliegern Beziehungen irgendwelcher Art knüpfen oder unterhalten wollen (VG Bremen, B.v. 7.4.2011 - 5 V 2085/10 - juris Rn. 32 m.w.N.).
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